Spenden
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Spendenbescheinigung
Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie Ihre Anschrift bitte im Verwendungszweck an — dann senden wir sie Ihnen automatisch zu. Sollten die Zeichen im Verwendungszweck nicht reichen, oder Sie die Eintragung vergessen haben, wenden sie sich bitte an die Geschäftsstelle des CDU-Kreisverband Helmstedt
CDU-Kreisverband Helmstedt
Maschweg 2, 38350 Helmstedt
info@cdu-helmstedt.de
05351 2341
Steuerliche Absetzbarkeit
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 6.600,- €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 13.200,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.300,- €/6.600,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 3.300,- €/6.600,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt.